Lichtdruckkunst Leipzig e.V.
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Das Lichtdruckverfahren

Das Lichtdruckverfahren wurde von den Pionieren der Fotografie Mitte des 19. Jahrhunderts entwickelt und in den folgenden 20 Jahren von dem Münchener Hoffotografen Joseph Albert zur industriellen Reife gebracht. Seitdem wird nach folgendem Prinzip gearbeitet:

Eine Glasplatte wird mit einer Chromatgelatineschicht bedeckt und unter einem Fotonegativ des Originals belichtet. Durch den Belichtungsprozess entsteht auf ihr ein Positiv. Während der Belichtung wird die Gelatine entsprechend den Dichtewerten des Negativs mehr oder weniger gehärtet (partiell gegerbt) und verliert dementsprechend ihre Fähigkeit, Feuchtigkeit aufzunehmen. Nun wird das Sensibilisierungsmittel ausgewässert und die Platte getrocknet. Nach Feuchtung mit einer Glyzerin - Wasser - Mischung kann die Gelatineschicht entsprechend der Intensität der Gerbung mehr oder weniger Farbe annehmen. Das Flachdruckprinzip also: die feuchten Partien bleiben farbfrei. Dabei ist dieser Vorgang im Lichtdruck mit dem Tiefdruckprinzip verquickt: da die feuchte Gelatine aufquillt, liegen die trockenen - also farbführenden - Partien tiefer. Unter dem Druck des Druckzylinders wird die Farbe direkt an das Papier abgegeben.

Als Bedruckstoffe eignen sich gut geleimte Papiere, Kartons, auch Naturpergament. So entsteht eine Reproduktion, die augenscheinlich den sinnlichen Reichtum des Originals besitzt: ein Faksimile. Eine Fotografie z. B. wird also nicht durch technische Hilfssysteme wie etwa ein Raster und über ein Gummituch druckfähig gemacht - sie wird direkt gedruckt, denn sie befindet sich unverfremdet auf der Druckplatte. Das »Geheimnis« des Lichtdrucks ist das sehr feine natürliche Runzelkorn, das bei der Druckformenherstellung von der Gelatineschicht gebildet wird.


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