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Das Lichtdruckverfahren
Das Lichtdruckverfahren wurde von den Pionieren der Fotografie Mitte
des 19. Jahrhunderts entwickelt und in den folgenden 20 Jahren von
dem Münchener Hoffotografen Joseph Albert zur industriellen
Reife gebracht. Seitdem wird nach folgendem Prinzip gearbeitet:
Eine Glasplatte wird mit einer Chromatgelatineschicht bedeckt und
unter einem Fotonegativ des Originals belichtet. Durch den Belichtungsprozess
entsteht auf ihr ein Positiv. Während der Belichtung wird die
Gelatine entsprechend den Dichtewerten des Negativs mehr oder weniger
gehärtet (partiell gegerbt) und verliert dementsprechend ihre
Fähigkeit, Feuchtigkeit aufzunehmen. Nun wird das Sensibilisierungsmittel
ausgewässert und die Platte getrocknet. Nach Feuchtung mit
einer Glyzerin - Wasser - Mischung kann die Gelatineschicht entsprechend
der Intensität der Gerbung mehr oder weniger Farbe annehmen.
Das Flachdruckprinzip also: die feuchten Partien bleiben farbfrei.
Dabei ist dieser Vorgang im Lichtdruck mit dem Tiefdruckprinzip
verquickt: da die feuchte Gelatine aufquillt, liegen die trockenen
- also farbführenden - Partien tiefer. Unter dem Druck des
Druckzylinders wird die Farbe direkt an das Papier abgegeben.
Als Bedruckstoffe eignen sich gut geleimte Papiere, Kartons, auch
Naturpergament. So entsteht eine Reproduktion, die augenscheinlich
den sinnlichen Reichtum des Originals besitzt: ein Faksimile. Eine
Fotografie z. B. wird also nicht durch technische Hilfssysteme wie
etwa ein Raster und über ein Gummituch druckfähig gemacht
- sie wird direkt gedruckt, denn sie befindet sich unverfremdet
auf der Druckplatte. Das »Geheimnis« des Lichtdrucks ist das sehr
feine natürliche Runzelkorn, das bei der Druckformenherstellung
von der Gelatineschicht gebildet wird.
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